Fassadenanstrich in Leipzig: Was die Gestaltungssatzung erlaubt

Fassadenanstrich in Leipzig: Was die Gestaltungssatzung erlaubt

18. Februar 2025 · Heiko Braasch

Leipzig hat rund 22.000 unter Denkmalschutz stehende Gebäude – mehr als jede andere Stadt in Sachsen. Das betrifft nicht nur einzelne Prachtbauten, sondern ganze Straßenzüge in Gohlis, Connewitz, Lindenau und der Südvorstadt. Wer in einem solchen Ensemble seine Fassade neu streichen will, kommt an der Gestaltungssatzung nicht vorbei.

Was die Satzung konkret vorschreibt

Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen der Stadtteile schreiben typischerweise vor:

  • Farbton: Zulässig sind gebrochene Töne im Bereich historischer Mineralfarben. Reinweiß, Signalfarben oder Pastelltöne in Kunststoffoptik sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.
  • Materialität: Silikatfarben (Keim, Beeck) gelten als denkmalverträglich, da diffusionsoffen und mineralisch. Silikonharzfarben sind oft nicht zulässig, da sie auf Altputz Spannungsrisse verursachen können.
  • Glanzgrad: Matte Oberflächen entsprechen dem historischen Erscheinungsbild. Hochglänzende Fassaden sind kaum genehmigungsfähig.

Ablauf der Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt

  1. Farbmuster vorbereiten: Zwei bis drei Farbvorschläge als großformatige Muster (mind. DIN A4, besser 50 × 50 cm) direkt auf die Fassade aufgetragen.
  2. Antrag beim Stadtplanungsamt: Formloser Antrag mit Lichtbildern, Gebäudeadresse und Farbmusternummern. In denkmalgeschützten Bereichen zusätzlich beim Amt für Denkmalschutz.
  3. Wartezeit: Erfahrungsgemäß 3–6 Wochen. Für saisonal wichtige Frühjahrstermine sollte man daher bereits im Winter planen.

Welche Fassadenfarben in Leipzig bewährt sind

Für Gründerzeitbauten empfiehlt sich die Palette der historischen Mineralfarben: Ockertöne, Terrakottabeige, helles Steingrau, gebrochenes Weiß. Tief gesättigte Erdfarben funktionieren gut an Risaliten und Lisenen, um die Gliederung der Fassade zu betonen.

Wir haben in den vergangenen Jahren dutzende Fassaden im Stadtgebiet Leipzig abgestimmt und gestrichen. Die Behördenabstimmung gehört für uns zum Standardablauf – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

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